AGB Sucher

MWZ Mannheim
Inh. Nils Müller
Rheindammstraße 46
68163 Mannheim
Telefon: 0621 – 8720 7027
E-Mail: info@mwz-mannheim.de

AGB für Wohnraumsuchende

Anmeldeformular

Mit Eingang eines Anmeldeformulars bemüht sich die MWZ Mannheim dem Wohnraumsuchenden (im folgenden Mieter genannt) zeitlich passende und geeignete Vorschläge für möblierten Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch zu machen,
evtl. Besichtigungen zu organisieren und, nach der Auswahl eines geeigneten Wohnobjekts durch den Mieter, ihn bis zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages zu führen. Eine Verpflichtung zur Unterbreitung von Wohnraumangeboten besteht für die MWZ Mannheim nicht.

Die Tätigkeiten der MWZ Mannheim sind grundsätzlich für den Mieter kostenlos.

Der Mieter verpflichtet sich, alle Angaben bezüglich seiner Person im Anmeldeformular wahrheitsgemäß getätigt zu haben.

Die MWZ Mannheim verpflichtet sich, alle persönlichen Angaben des Mieters absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe
in erforderlichem Maße erfolgt nur, im Zuge der Anbahnung einer Vermietung, an mögliche zukünftige Vermieter.

Haftung

Die MWZ Mannheim übernimmt, trotz aller Sorgfalt, keine Haftung

  • bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Wohnungsdaten.
  • bezüglich des Wohnungszustands.
    Bei Abweichungen von Angebotsbeschreibung und Zustand, insbesondere auch der Vollständigkeit und Güte des Mobiliars, ist dies direkt der MWZ Mannheim zu melden.
  • sowie keine Garantie bezüglich des erfolgreichen Zustandekommens eines Mietvertrag Abschlusses.

Mietvertrag Abschluss

Die MWZ Mannheim bereitet auf beiderseitigen Wunsch des Mieters und der Vermieter einen Mietvertrag vor. Für die Richtigkeit des Inhalts und der Gültigkeit übernimmt die MWZ Mannheim keine Haftung.

MWZ Mannheim ist kein Vertragspartner im Mietvertrag und übernimmt demgemäß keine sich aus dem Mietvertrag ergebenden Haftungen.

Informationspflichten

Bei Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter, ohne Zutun der MWZ Mannheim, zu einem von von MWZ angebotenen Wohnobjekt, ist der Mieter dazu verpflichtet die MWZ Mannheim über den Abschluss und die Details des Mietvertrages unverzüglich zu unterrichten (binnen 24 Std.) und, auf Verlangen der MWZ Mannheim, ihr eine Vertragsabschrift zukommen zu lassen. Eine Verlängerungsabsicht bzw. -option für das Mietverhältnis ist der MWZ Mannheim sofort mitzuteilen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes. Das Nichteinhalten dieser Frist kann zu Schadensersatzansprüchen seitens der Vermieter führen.

Sollte ein von der MWZ Mannheim angebotenes Wohnobjekt dem Mieter bereits von anderer Stelle bekannt sein, ist er dazu verpflichtet dies, unter Angabe der Quelle, der MWZ Mannheim unverzüglich anzuzeigen.

Weitergabe von Wohnraumdaten

Der Mieter verpflichtet sich, alle ihm getätigten Informationen, insbesondere Kontaktdaten bezüglich des Wohnraums und der Vermieter, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis der MWZ Mannheim nicht gestattet.

Beendigung der Wohnraumsuche durch die Anmeldung

Durch Beendigung des Suchauftrages für eine Mietsache erklärt der Mieter, dass die erhaltenen Angebote zu keiner Wohnraumüberlassung führten und dass der Mieter, oder auch weitere Personen, die vom Mieter über die Angebote informiert wurden, auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Adressen machen.

Schadensersatz

Schadensersatzansprüche gegen die MWZ Mannheim sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Für den Auftrag des Wohnungssuchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen. Mieter und MWZ Mannheim verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zur Anwendung zu bringen, die dem ursprünglich Gewollten am Nächsten kommt und dem Vermietungsauftrag nicht zuwider läuft.